Legale Verfahren

Südafrikanische
Impressionen


Legale Abwiсklung eines Immobilien Kaufes

Südafrika ist ein enormes, bezauberndes und abwechslungsreiches Land, bereit für Investitionen und den Erwerb einer Zweitwohnung oder einem Altersitz. Es gibt keine Restriktionen über Immobilienbesitz  für ausländische Investoren, es gibt jedoch bestimmte juristische Bestimmungen die eingehalten werden müssen, um ungehindert investieren zu können.


Einleitende Prozeduren:

Alle Arten von Immobilien werden normalerweise durch einen Immobilienmakler oder einem Immobilienbroker erworben, der als solcher gemeldet und Mitglied des „Estate Agent Bords“ sein sollte. Die südafrikanische Reservebank registriert alle ausländischen Investoren als „nicht resident“. Sollte ein „nicht Residenter“ seine Immobilie in bar bezahlen, kann der Erwerb ohne weiteres Eingreifen der Bank vollzogen werden. Sollte eine Hypothek nötig sein, gelten für alle „nicht Residenten“ Begrenzungen, nur 50% des Kaufwertes als Darlehen in einer südafrikanischen Bank aufzunehmen, der Rest muss durch eine anerkannte ausländische Bank überwiesen werden.

„Nicht Residente“ , die eine geltende Arbeitserlaubnis in Südafrika haben, werden während der Dauer der Arbeiterlaubnis als „resident“ registriert und unterliegen nicht den gleichen Begrenzungen wie „nicht Residente“.


Gesetzliche Bestimmungen:

Ein Kaufvertrag muss von beidenSeiten unterzeichnet sein, um rechtlich bindend zu sein. Der Vertrag kann, wenn er unterzeichnet ist, von keinem der Vertragspartner ohne rechtmäßige Konsequenzen aufgelöst werden, es sei denn bestimmte Vereinbarungen wären im Voraus getroffen. Wenn der Kaufpreis unter R250.000 (ca. 35.000 €) liegt und zusätzliche Kriterien erfüllt sind, hat der Käufer Recht auf eine Rücktrittsklausel.

Ein „nicht Residenter“ muss in einer südafrikanischen Bank ein Konto eröffnen, um die Hypothekentilgung anfangen zu können. Dieses Konto erhält normalerweise Einzahlungen vom Ausland oder von Mieteinnahmen der Immobilie, vorausgesetzt die Bank hat eine Kopie des Mietvertrages.
Sollte ein „nichtResidenter“ wünschen, auf Dauer in Südafrika resident zu werden, kann die “Exchange Control Authority“ ihn wie einen eingebürgerten „Residenten“ betrachten. In diesem Fall wird er die Erlaubnis erhalten eine 100%ige Hypothek zu beantragen, vorausgesetzt er beantragt und erhält seine Einbürgerung binnen eines Zeitraumes, der von der Exchange Authority akzeptiert worden ist.

Bemerke - zur Zeit werden bei Exchange Control Authority einige Änderungen vorgenommen, um den Erwerb einer Immobilie für ausländische Investoren zu vereinfachen. Der Prozess ist immer noch relativ kompliziert und die Reservebank unternimmt beträchtliche Kontrollen. Es  wird daher stark empfohlen juristische Ratgeber hinzuzuziehen bis der Prozess leichter zu handhaben ist.


Landregistrierung:

Südafrika bietet ein Höchstmass an Besitztumssicherheit und hat den Ruf, eines der besten Systeme zu rRegistrierung der Besitzurkunden der Welt zu haben. Immobilien können individuell, gemeinsam oder geteilt, zum Beispiel als Unternehmen mit einem Höchstmass an Sicherheit erworben werden.


Dokumentation:

Alle vom Immobilienmakler vorbereiteten Dokumente müssen mit schwarzer Tinte innerhalb der Grenzen Südafrikas unterzeichnet werden. Wenn es  für den Käufer nicht möglich ist im Lande zu sein, kann er eine Vollmacht ausstellen, um für ihn unterzeichnen zulassen. Ist der Käufer verheiratet, ist auch der Eheparter verpflichtet zu unterzeichnen, gegebenenfalls durch Vollmacht. Dieses Gesetz gilt nicht für diejenigen, die nach dem englischen oder schottischen Gesetz verheiratet sind.


Kaufangebot:

Wenn ein Angebot gemacht worden ist, wird eine Urkunde erstellt, die verschiedene zu befolgenden Regeln aufzeichnet. Eine Anzahlung wird nicht gesetzlich verlangt, kann aber als Zeichen guten Willens des Käufers angesehen werden. Es zeigt auch ein gewisses Maß an finanziellem Vermögen. Ein Standardvermerk in allen Kaufsurkunden ist genannt „Voetstoets“, was bedeutet, dass die Immobilie in genau dem Zustand gekauft ist, wie sie besichtigt worden ist. Alle dem Verkäufer bekannten Mängel der Immobilie müssen dem Käufer zur Kenntnis gebracht werden.

Eine technische Kontrolle der Immobilie ist in Südafrika nicht üblich, kann aber geschehen, wenn der Käuferes wünscht.


Steuerverhältnisse:

Das südafrikanische Einkommenssteuersystem schreibt vor, dass alle Einnahmen aus südafrikanischen Quellen versteuert werden. In Folge dessen werden alle Mieteinkünfte versteuert, egal ob der Besitzer resident ist oder nicht. Deshalb liegt es in der Verantwortung des Besitzers einer Immobilie sich steuerlich erfassen zu lassen, oder einer ansehnlichen Strafe entgegen zusehen.


Übersicht:

Obgleich der Kaufvorgang unterschiedlich zu dem in der EU ist, hat Südafrika sichere und gesicherte Investmentmöglichkeiten. Die Banken haben alle einen guten Ruf und sind vertrauenswürdig. Die Besitztumsregistrierung ist eines der genauesten der Welt. Wie immer ist juristischer Rat nötig, aber der ganze Prozess sollte dem Investor  keine wesentlichen Probleme bereiten.

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